71 KATEGORIE B Gasthöfe – Pensionen – Privatvermieter GH Unterkunft für einfache Ansprüche Zimmer: Mindestgröße EZ 8 m², DZ 12 m² (jeweils exkl. Bad/WC) • tägliche Reinigung • Farb-TV im Aufenthaltsraum • Getränke erhältlich • Telefon und Telefax • Frühstück • Empfang: telefonisch erreichbar • Depotmöglichkeit • ausgewiesener Nichtraucherbereich. GHH Unterkunft für mittlere Ansprüche Zimmer: Mindestgröße EZ 12 m², DZ 16 m² (jeweils inkl. Bad/ WC) • Farb-TV • Radioprogramme • Gesellschaftsspiele • Zeitschriften • Bücher • erweitertes Frühstück • Haartrockner • Bügeleisen • Badetücher • bargeldloses Zahlen. GHHH Unterkunft für gehobene Ansprüche Zimmer: Mindestgröße EZ 14 m², DZ 18 m² (jeweils inkl. Bad/ WC) • Empfang: morgens und abends besetzt • Sitzgruppe und Safe im Haus • abends kleines Speisenangebot • Getränke im Zimmer • täglicher Handtuchwechsel • Waschmaschine und Trockenmöglichkeit. GHHHH Unterkunft für hohe Ansprüche Zimmer: Mindestgröße EZ 16 m², DZ 22 m² (jeweils inkl. Bad/ WC) • Sessel oder Couch mit Beistelltisch • Empfang: morgens und abends besetzt • Sitzgelegenheit • abends kleines (warmes und kaltes) Speisenangebot • alkoholische Getränke und Snacks • Kühlschrank • Kaffee- und Teekocher • zusätzlicher Aufenthaltsraum • Frühstücksbuffet • Telefon und Stereoanlage • Badezimmer: Kosmetikspiegel • Kosmetikartikel und Bademäntel • Akzeptanz von Kreditkarten, ec-Cash oder ELV. Die Klassifizierung erfolgt nach den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) www.dehoga.de. Die im Verzeichnis den Beherbergungsbetrieben, privaten Anbietern und Campingplätzen zugeordneten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Klassifizierung durch die Landesverbände des Gastgewerbes, des Campingwesens und der Tourismusorganisationen. Gültigkeit bei Drucklegung. Gasthöfe Beherbergungs- und Bewirtungsstätten, die jedermann zugänglich sind und keine zusätzlichen Aufenthaltsräume zur Verfügung stellen. Pension Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und Speisen und Getränke an Hausgäste ausgeben. Pensionen garni Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind, aber nur Frühstück ausschließlich für Hausgäste ausgeben. Privatvermieter Beherbergungsstätten, die nicht erlaubnispflichtig (in der Regel weniger als 10 Betten), jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden. Die Reihenfolge der Betriebe in den Kategorien erfolgt nach Zertifizierung, Anzeigengröße und Anzahl der Betten innerhalb der entsprechenden Betriebsart. Unterscheidung nach Betriebsarten Deutsche Hotelklassifizierung Kategorie B
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