Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Veranstaltungen in Bad Füssing
§ 1 Geltungsbereich; anzuwendene Rechtsvorschriften.
1.1. Die folgenden Regelungen gelten sowohl für Eigenveranstaltungen des Kur- & GästeService Bad Füssing (im Folgenden KuGS genannt) als auch für den Verkauf von Tickets und die Durchführung von Veranstaltungen von Drittanbietern, soweit dieser auf der Eintrittskarte ausdrücklich benannt ist. Der jeweilige auf der Eintrittskarte genannte Veranstalter wird nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet.
Die Benutzungsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Erwerber bzw. Gruppenkunden. Abweichende Bedingungen müssen vom KuGS bzw. dem Veranstalter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.2. Der Veranstalter erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Kunden als selbstständiger Dienstleister. Die KuGS ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Kunden und dem ausführenden Veranstalter, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich die KuGS als Veranstalter benannt ist. Soweit im Zusammenhang mit der Veranstaltung weitere Zusatzleistungen, Transfers, Restaurantleistungen oder andere Leistungen gebucht werden, ist die KuGS gleichfalls ausschließlich Vermittler solcher Leistungen.
1.3. Die KuGS hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der KuGS vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der KuGS als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der KuGS) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die KuGS im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziff.
1.3 und 1.4 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über die Veranstaltung. KuGS haftet daher bei solchen Aufträgen bzw. Führungen nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel in Zusammenhang mit dem Erlebnis. Dies gilt nicht, soweit die vertraglich vereinbarte Leistung eine Pauschalreise oder ein sonstiges Angebot ist, bei der die KuGS unmittelbarer Vertragspartner des Kunden ist.
1.5. Eine etwaige Haftung der KuGS aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.6. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden finden in erster Linie die mit dem Veranstalter, bzw. der KuGS als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit der KuGS finden in erster Linie die mit der KuGS getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der KuGS in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.
1.7. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter bzw. die Vermittlungstätigkeit der KuGS anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter und der KuGS ausschließlich deutsches Recht Anwendung
Für andere Veranstaltungen gelten unterschiedliche Bedingungen. Genaue Informationen über diese erhalten Sie beim jeweiligen Veranstalter.
1.8. Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
§ 2 Vertragsabschluss / Kartenerwerb / Versand
2.1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld „jetzt kaufen“ angeklickt hat. Erst mit der Zuteilung und Bekanntgabe der Buchungsnummer durch den KuGS an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlart „Überweisung“ der Vertrag erst mit der Bestätigung des Eingangs der vollständigen Zahlung bei der Gemeinde Bad Füssing/KuGS zustande. Dies gilt auch für den Erwerb bzw. Verkauf von Fremdveranstaltungen, mit dessen Abwicklung der KuGS betraut worden ist. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Kur-&GästeService Bad Füssing bzw. dem jeweiligen Veranstalter zustande.
2.2. Der KuGS ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Buchungsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingen, Umgehungsversuche durch Anmelden und Nutzung mehrerer Nutzerprofile usw.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorgenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
2.3. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Veranstalters ausgeschlossen.
2.4. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt wird.
2.5. Für telefonische und schriftliche Bestellungen sowie für Bestellungen per E-Mail oder über das Internet gilt ausschließlich der jeweilige Normalpreis. Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung durch den Veranstalter festgelegt und können nur beim Kauf im TicketService bzw. an der Abendkasse – unter Vorlage entsprechender Nachweise – gewährt werden. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag gültig sein. Auf Verlangen des Einlasspersonals ist die Berechtigung (z. B. für Gästekarte) am Einlass nachzuweisen. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können Rabatte nicht mehr berücksichtigt bzw. zurück erstattet werden.
2.6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Eintrittskarten dem Kunden - bei schriftlicher, fernmündlicher oder via E-Mail bzw. Internetbestellung – nach vollständigem Zahlungseingang innerhalb der angegebenen Reservierungsfrist – auf dessen Gefahr mit der
Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren wird dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Soweit für die jeweilige Veranstaltung Karten als print@home – Karten zum Selbstausdrucken angeboten werden, ist ein Ausdruck erst nach vollständiger Bezahlung möglich. Sofern für die jeweilige Veranstaltung verfügbar, kann bei Onlinebestellung eine sofortige Bezahlung über den Bezahldienst PayPal erfolgen.
2.7. Der KuGS ist berechtigt bei allen Bestellungen mit Kartenversand, die schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder via Internetbestellung eingehen, Versandkosten zu berechnen. Diese betragen derzeit 3,50 € pro Sendung und sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.
2.8. Der Kur- & GästeService übernimmt keine Haftung für eine termingerechte Zustellung bestellter Karten. Es ist zu beachten, dass sich die Postzustellungsfristen bei Auslandsendungen und Feiertagen entsprechend verlängern können. Für Mehraufwand, wenn eine Zusendung nicht zustellbar ist, oder die Annahme verweigert wird, erhebt der KUGS eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des Auftragswertes.
2.9. Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos und ohne jegliche Ansprüche gegen den KuGS, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird. Eine Reservierung von Tickets kann maximal für die Dauer von 7 Tagen erfolgen.
2.10. Bei kurzfristigen Bestellungen (weniger als 7 Werktage vor der Vorstellung) kontaktieren Sie bitte direkt den TicketService. In diesen Fällen sind hinterlegte Tickets unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 45 Min. vor Veranstaltungsbeginn abzuholen. Andernfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Eintrittskarten anderweitig zu verkaufen. Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen KuGS bzw. gegen den Veranstalter werden dadurch nicht begründet. Werden bereits bezahlte Eintrittskarten nicht abgeholt, so ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich.
2.11. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
2.12. Der Vorverkauf beginnt in der Regel 6 Wochen vorher – jeweils am Freitag - (außer dieser fällt auf einen Feiertag, dann beginnt der Vorverkauf am vorherigen Arbeitstag. Abweichungen sind möglich, insbesondere bei Sonderveranstaltungen. (Öffnungszeiten des TicketService Bad Füssing sind Mo. – Fr. 09.00 – 12.00, 13.00 – 16.30 Uhr – außer an Feiertagen)
2.13. An der Abendkasse hat die Abendvorstellung Vorrang. Beratungen für andere Veranstaltungen können deshalb dort nicht durchgeführt werden.
2.14. Der Kauf einer Eintrittskarte bzw. das Buchen einer Eintrittskarte im Online-Kartenverkauf sind verbindlich. Eine Rückgabe ist nicht möglich; auch nicht bei Irrtum des Käufers über Inhalt oder Tag der Vorstellung, oder bei Verkehrsbehinderung, Krankheit, widrigen Witterungsverhältnissen.
2.15. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten ist der KuGS (TicketService) Bad Füssing.
2.16. Die Eintrittskarte ist beim Einlass vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
2.17. Zu spät kommende Besucher verlieren Anspruch auf ihren gebuchten Platz. Nach Beginn der Vorstellung können sie aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem vom zuständigen Personal festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden, zum Beispiel in der Pause. Bei Vorstellungen ohne Pause kann es auch sein, dass nach Beginn der Vorstellung zu keinem Zeitpunkt mehr Einlass möglich ist. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des Platzes ist Folge zu leisten.
2.18. Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Veranstaltung verwiesen werden. Sofern bei der Veranstaltung freie Platzwahl gegeben ist, ist dies ausdrücklich aufgeführt.
2.19. Der Rücktritt des Besuchers/Benutzers vom Benutzungsvertrag (Rücknahme verkaufter Karten) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2.20. Plätze für Rollstuhlfahrer stehen nur in speziell dafür ausgewiesenen Bereichen zur Verfügung. Der Käufer kann Rollstuhlplätze nur in Rücksprache mit dem TicketService bestellen. Werden Plätze über Internet bestellt, die von einem Rollstuhlfahrer genutzt werden sollen, die sich jedoch außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche befinden, entsteht kein Anspruch des Karteninhabers gegenüber dem KuGS auf Bereitstellung eines Rollstuhlplatzes.
§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt
3.1. Der Gesamtpreis der Bestellung inkl. aller Gebühren und Versandkosten wird mit Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen können soweit nicht anders vereinbart durch Überweisung, PayPal, Kreditkarte oder Barzahlung erfolgen. Die gesetzliche MWSt. ist im Preis enthalten. Hiervon abweichend ist bei der Zahlart „Überweisung“ der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das vom KuGS benannte Konto zu überweisen.
3.2. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastungen entstanden Kosten verpflichtet. Der KuGS ist berechtigt für den Mehraufwand eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens seitens des Veranstalters wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.3. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig (innerhalb der Reservierungsfrist) bezahlt werden, werden nach Ablauf dieser Option zum freien Verkauf freigegeben. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem KuGS bzw. dem Veranstalter wird dadurch nicht
begründet.
§ 4 Änderungen des Veranstaltungsprogramms / Platzänderungen / Witterungsverhälntnisse
Der KuGS bzw. Veranstalter behält sich vor, aus technischen, künstlerischen oder sonstigen zwingenden Gründen Platzänderungen bzw. Änderungen hinsichtlich Veranstaltungsbeginn oder ggfs. des Veranstaltungsortes nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen
vorzunehmen:
4.1. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung von Erlebnissen nicht durch eine bestimmte Person geschuldet. Auch im Falle der Benennung einer bestimmten Person bleibt es vorbehalten, diese im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch eine andere Person zu ersetzen. Kann die KuGS bzw. der Veranstalter bei einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden Verhinderungsgrund keinen Ersatz finden (insbesondere, bei Solostelbständigen), so ist die KuGS bzw. der Veranstalter berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären bzw. den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall entfällt jegliche Entgeltpflicht des Kunden. Weitergehende Ansprüche des Kunden insbesondere der Erstattung von Kosten für An- und Abreise sind ausgeschlossen
4.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Veranstalter, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
4.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
4.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
4.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit Veranstalter. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und Veranstalter vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch Veranstalter bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere von Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind. Der KuGS bzw. Veranstalter behält sich außerdem Besetzungsänderungen vor. In o.g. Fällen besteht kein Rückgaberecht von Eintrittskarten.
§ 5 Rückgabe / Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust Abbruch bzw. Absage der Veranstaltung
5.1. Die Bestimmungen des BGB über Fernabsatzverträge (§ 312 b BGB) greifen nicht im Fall der Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den KuGS namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2. Der KuGS ist bei Verlust nicht verpflichtet Ersatz zu leisten. Wenn der Käufer nachweist, welche Platzkarte er erworben hat, kann ihm (ausschließlich bei Eigenveranstaltungen des KuGS und im Fall von nummerierten Plätzen) und sofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist bzw. die nachgewiesenen Plätze frei bleiben, Zugang gewährt werden. Der Inhaber einer Originalkarte hat jedoch in jedem Fall Vorrang. Der KuGS ist hierbei nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer des Zahlungsnachweises/Auftragsbestätigung hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
5.3. Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises nur in folgenden Fällen:
• bei Abbruch vor der Pause
• bei Aufführungen ohne Pause bei Abbruch bis zum Ablauf von der Hälfte der Spielzeit
• bei Aufführungen mit mehr als einer Pause bei Abbruch bis zum Ablauf von weniger als der Hälfte der Spieldauer
Erfolgt der Abbruch einer Veranstaltung aufgrund einer Sicherheitsgefährdung die durch Besucher oder Dritte hervorgerufen wird, bestehen keinerlei Ansprüche gegen den KuGS bzw. den Veranstalter.
5.4. Bei Eigenveranstaltungen bietet der KuGS bei Veranstaltungsausfall dem Kunden den Umtausch für einen Ausweichtermin an oder erstattet den Ticketpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem KuGS unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der ausgefallenen Veranstaltung vorliegen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungs-/Portokosten) sind ausgeschlossen. Sofern es sich bei der Absage um Gastspiele anderer Veranstalter handelt gelten deren jeweilige Regelungen in deren ABGs (vgl. § 1)
5.5. Etwaige Rückzahlungen von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegen dem jeweiligen Wiederverkäufer im Sinne von § 1.
§ 6 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen
6.1. Bild- (Film, Video etc.) und/ oder Tonaufnahmen sowie Übertragungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren ist auch aus Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nicht erlaubt.
6.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlass-/Sicherheitspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte jedweder Art, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom KuGS eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
6.3. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
§ 7 Hausrecht / Hausordnung
7.1. Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung einer solchen Beeinträchtigung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Veranstaltungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Ferner kann der Veranstalter stark alkoholisierten Personen oder Personen, die mit eindeutig verfassungswidrigen Kennzeichnungen/Symbolen/Verhalten auftreten, den Zutritt verweigern. Darüber hinaus kann der Veranstalter gegenüber den genannten Personengruppen ein Hausverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung des Eintrittspreises wird dadurch nicht begründet.
7.2. Ohne Genehmigung des KuGS darf Werbematerial in allen zum Betrieb des KuGS gehörenden Räumen und Mietobjekten weder verteilt, ausgehändigt oder ausgelegt werden.
7.3. Gefährliche Gegenstände, Flaschen und Gläser, sowie Speisen dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Der Zutritt in den Saal ist nur ohne o. g. Gegenstände möglich.
7.4. Das Rauchen ist in den Kurhäusern sowie allen anderen vom KuGS für Veranstaltungen genutzten Räumen und sämtlichen Nebenräumen nicht gestattet.
7.5. Die Hausordnung des KuGS wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des KuGS sowie des anwesenden Einlasskontroll- bzw. Sicherheitsdienstes sind zu beachten. Zuwiderhandlungen können zum Platzverweis führen.
7.6. Fundsachen (Gegenstände aller Art), die im Bereich der Kurhäuser oder sonstigen Veranstaltungsstätten des KuGS gefunden werden, sind beim Einlasspersonal abzugeben.
7.7. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Einlasspersonal anzuzeigen.
7.8. Der KuGS bittet die Besucher in angemessener Kleidung zu den Veranstaltungen zu erscheinen. In Joggingkleidung bzw. Herren in kurzen Sport-Hosen (außer anerkannter/offensichtlicher Trachtenbekleidung) kann kein Zutritt gewährt werden.
7.9. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 wurden seitens der Staats- bzw. Landesregierung verbindliche Richtlinien für die Durchführung von Veranstaltungen erlassen, die sukzessive aktualisiert/fortgeschrieben werden. Die jeweils aktuelle Fassung der für Bad Füssing gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ist unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/Rechtsgrundlagen nachzulesen. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Veranstalter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. Mit dem Kauf der Eintrittskarten verpflichten sich die Besucher zur Einhaltung der am Veranstaltungstag aktuell geltenden Coronaauflagen. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zu verweigern. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 8 Obliegenheiten des Kunden
8.1.Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Veranstalters ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.2.Der Kunde ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin des Erlebnisses eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die KUGS wird dem Kunden, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Veranstalters mitteilen.
8.3. Vereinbarte Leistungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Erlebnisleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Leistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Veranstalter kann einen verspäteten Beginn der Erlebnisleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch darauffolgende Leistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Anbieter generell zur Absage der Erlebnisleistung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters die Regelung in Ziff. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dieser Bedingungen entsprechend.
8.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung des Erlebnisses nach Leistungsbeginn ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Veranstalters erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftung/Schadensersatz
9.1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit - der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht des Veranstalters resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet oder - der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des
Kunden resultiert. Im Übrigen ist die Haftung von Veranstalter beschränkt auf Schäden, die von Veranstalter oder den Erfüllungsgehilfen von Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung (PVV), aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
9.3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
9.4. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen, Merchandising usw.) haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
9.5. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
§ 10. Datenschutz
10.1. Der KUGS ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne der DSGVO (Art. 6 Abs. 1 b) zu bearbeiten und zu speichern.
10.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten vertraulich behandelt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Soweit eine Rechnung erstellt wird, beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre.
10.3. Die Daten, (Namen, Adresse, E-Mail, Rufnummer, ggfs. IBAN/BIC usw.) werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der
KuGS ist berechtigt, diese Daten zur Durchführung der Bestellung an beauftragte/beauftragende Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.
10.4. Die Daten finden gem. Art. 13 DSGVO Verwendung. Verantwortlich für die Verarbeitung von Daten ist die Gemeinde Bad Füssing, Rathausstr. 6-8, 94072 Bad Füssing, Tel. 08531 975-450, Email: info@badfuessing.de. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter der Adresse Landratsamt Passau, Domplatz 11, 94032 Passau, via EMail unter datenschutz@landkreis-passau.de oder telefonisch unter 08531 397-771. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs 1 b) DSVGO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte bei der Verarbeitung können Sie im Internet unter https://gde-badfuessing.de abrufen.
10.5. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung zum Zweck der Rückverfolgbarkeit von Infektionen mit COVID-19; ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. d DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person).Hierzu zählt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung. Im Übrigen gilt Abs. 9.4.
§ 11 Sonstige Regelungen
11.1. Die Jahres-/Monats-/Wochen- und Sonderprogramme des KuGS sind unverbindlich. Eine eventuelle Änderung/Verlegung von Veranstaltungen oder Anfangszeiten begründet keinerlei Ansprüche des Besuchers gegen den KuGS bzw. Veranstalter.
11.2. Die Webseiten des KuGS wurden nach bestem Wissen erstellt und gewissenhaft getestet. Dennoch kann keine Haftung übernommen werden, dass die Funktionen auf ihnen fehlerlos sind, dass Fehler behoben werden oder dass die Webseiten bzw. der jeweilige Server frei von Viren oder anderen schädigenden Programmen, Funktionen o.ä. sind. Der Zugang und die Benutzung der Inhalte der Webseiten geschehen in der alleinigen Verantwortung des Benutzers.
§ 12 Anwendbares Recht/Erfüllungsort und Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
12.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12.2. Erfüllungsort und ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen KuGS/Veranstalter und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben ist (sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist) Bad Füssing. dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der KuGS behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
12.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.