GesundheitsFörderungs- & PräventionsProgramm

Bad Füssing bietet Ihnen zahlreiche zertifizierte Aktivprogramme und individuelle Maßnahmen der GesundheitsFörderung. Bewegung ... Ihrer Gesundheit zuliebe - wer rastet, der rostet! Nach kurzer Zeit schon werden Sie selbst den Erfolg spüren können, das garantieren Ihnen unsere fachkundigen Therapeuten!

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Gesundheit Bad Füssing

Für die "Vorbildliche Gesundheitsförderung am Kurort" wurde der Kur- & GästeService Bad Füssing ausgezeichnet mit dem Gütesiegel des Bayerischen Heilbäderverbandes e. V.

Unsere Gesundheitskurse

Machen Sie mit bei unseren Gesundheitskursen! Das Training in kleinen, homogenen Gruppen macht nicht nur Spaß, es lässt auch individuelle Förderung jedes Einzelnen zu, egal ob Sie als gesundheitsbewusster Urlauber, ambulanter oder stationärer Kurgast teilnehmen.

Präventionsprogramm: Die Kursangebote des Gesundheit ServiceCenter sind in der Regel von der zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert. Informieren Sie sich bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse über einen evtl. Präventionszuschuss und eventuelle Bonuspunkte.

Bewegungstraining

NordicWalking (B*) (ZP**)
Mittwoch: 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 15.15 - 16.15 Uhr
Samstag: 10.15 - 11.15 Uhr

Pilates (B*) (ZP**)
Montag: 16.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Samstag: 09.00 - 10.00 Uhr

Beweglichkeitstraining im Wald (ZP**)
nach Vereinbarung

Entspannungstechniken

Hatha-Yoga (B*) (ZP**)
Montag: 17.30 - 18.15 Uhr
Mittwoch: 17.30 - 18.15 Uhr
Freitag: 16.30 - 17.15 Uhr

Qi Gong (B*)
Einführungsstunde: Dienstag: 14.30 - 15.00 Uhr
Unterrichtsstunde 1: Dienstag: 15.00 - 16.00 Uhr
Unterrichtsstunde 2: Donnerstag: 16.15 - 17.15 Uhr
Unterrichtsstunde 3: Dienstag: 16.15 - 17.15 Uhr
Unterrichtsstunde 4: Mittwoch: 13.00 - 14.00 Uhr

Ernährungsberatung

Praktische Ernährungsberatung in der Lehrküche
Dienstag: 13.30 - 15.30 Uhr

Verhaltenstherapeutische Ernährungsberatung
Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

B* = Kurs kann im Rahmen der ambulanten Badekur durchgeführt werden Begrenzte 

ZP** = Zertifiziert durch die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ nach § 20 SGB V für Präventionskurse 

Begrenzte Teilnehmerzahl: Anmeldung erforderlich!

Änderungen vorbehalten!

Anmeldung & nähere Informationen


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Kontakt:
Kur- & GästeService Bad Füssing
Gesundheit ServiceCenter
Rathausstraße 8
94072 Bad Füssing
Tel.: 08531 975-511
Fax: 08531 975-519
gesundheit@badfuessing.de
www.badfuessing.com

Unsere Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr (außer an Feiertagen)
Dienstag, Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse

Beihilfestelle für Teilnehmer am Gesundheitsprogramm

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Kurse in Kleingruppen durchgeführt werden!

1. Gesundheitsbewusste (Urlauber, Einheimische, …), die für Ihre Gesundheit vorbeugend etwas tun wollen: 
Die Krankenkassen fördern Ihre Eigeninitiative zur Gesunderhaltung und beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kursgebühren im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SGB V. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Beihilfestelle über die Höhe des Zuschusses und lassen Sie sich vorab die Kostenbeteiligung und eventuelle Bonuspunkte bestätigen. Für Rückfragen stehen auch wir gerne zur Verfügung.

2. Teilnehmer, die in Bad Füssing eine von der Krankenkasse genehmigte ambulante Vorsorgeleistung (eine Badekur) durchführen:
Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung übernimmt bei ambulanten Kurgästen die zuständige Krankenkasse die Gebühren für gesundheitsbildende Maßnahmen – es gibt keine Rezeptgebühr und auch keine prozentuale Zuzahlung. Der Kur- & GästeService rechnet die Gebühren direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Während Ihrer ambulanten Vorsorgeleistung kann Ihnen Ihr Kurarzt bis zu drei verschiedene Kurse ärztlich verordnen, die jedoch von je einem anderen Handlungsfeld (Bewegungstraining, Entspannungstechniken oder Ernährungsberatung) sein müssen.

Bitte bringen Sie für Ihre reibungslose Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • den Nachweis über Ihre Krankenkassenmitgliedschaft (Ihre Versicherungskarte)
  • die Verordnung von Ihrem Kurarzt
  • Ihre Kurbewilligung bzw. Kurmittelscheck

3. Interessenten, die in Bad Füssing eine stationäre Badekur durchführen:
Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse / Beihilfestelle über die Möglichkeiten der Kostenbeteiligung.

4. Tipp für Arbeitgeber (Betriebliches GesundheitsManagement für Ihre Mitarbeiter!):
Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands der Mitarbeiter und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Beschäftigten und Jahr unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies regelt § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Gerne planen wir in einem persönlichen Gespräch individuell die für Ihr Unternehmen / Ihren Betrieb benötigten Präventions- / Gesundheitsprogramme bzw. gestalten die nach Ihren Bedürfnissen gewünschten Gesundheitspakete / -tage.  
                                                                                                                                                                                  
(Änderungen vorbehalten)